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Hinweise zum Abschnitt “Schule” des Koalitionsvertrages

von Sigrid Beer MdL

 

Zentrale  Aussagen (gefettet):

Wir wollen mit allen Fraktionen und Akteuren einen Konsens in der Schulpolitik erreichen.

Wir Grüne haben schon in der letzten Legislatur dazu aufgefordert, wegen der Notwendigkeit der inneren und äußeren Schulentwicklung einen Konsensversuch zu unternehmen. Jürgen Rüttgers ist das nach der Wahl auch eingefallen. Wir nehmen uns selbst ernst und werden die anderen Fraktionen noch einmal einladen. Die FDP hat allerdings schon signalisiert, dass sie eine Einladung nicht annehmen werde.

Sofortprogramm korrigiert Schwarz-Gelb: Kopfnoten werden abgeschafft, die Drittelparität von LehrerInnen-SchülerInnen-Eltern in der Schulkonferenz wird wieder hergestellt, Kommunen können Grundschulbezirke wieder einführen, und die Verbindlichkeit der Grundschulgutachten wird aufgehoben, d.h. die Eltern entscheiden über den Besuch der weiterführenden Schule.

Diese Punkte erfordern eine Änderung des Schulgesetzes. Schon zur Plenarsitzung am 15.07.2010 bringen wir hierzu einen Gesetzentwurf ein (kleine Schulgesetznovelle). Da bei Gesetzesänderungen Anhörungen vorgeschrieben sind, ist mit einer Verabschiedung erst Ende des Jahres zu rechnen.

Damit würden die Kopfnoten zum nächsten Schulhalbjahr entfallen und die Grundschulbezirke und Grundschulgutachten zur nächsten Anmeldephase im Februar 2011. Die Drittelparität würde zum Schuljahr 2011/2012 wirksam.

Das weitere Vorziehen des Einschulungsalters wird gestoppt, kommunale Schulmodelle werden unverzüglich genehmigt, ebenso wird den neu gegründeten Gesamtschulen der Ganztag genehmigt und der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen ermöglicht.

Bestimmte Entscheidungen erfordern keine Gesetzesänderung und können administrativ gefällt werden. Da das Schulministerium von Sylvia Löhrmann geführt werden wird, sind wir sicher, dass hier rasch richtige und wichtige Entscheidungen fallen.

Wichtig ist, dass Kommunen, die Schulmodelle entwickelt haben und bislang aus Furcht vor dem bislang restriktiven Ministerium keine Anträge gestellt haben, nun rasch Anträge auf Genehmigung stellen (am besten auch das Ministerinbüro direkt informieren). § 25 des derzeit gültigen Schulgesetzes erlaubt die Genehmigung von Schulversuchen.

Gleiches gilt auch für bereits genehmigte Schulmodelle, die aber nicht in der ursprünglich geplanten Form genehmigt wurden, und die nun die Chance haben, bestimmte Restriktionen loszuwerden. Auch sie sollten neue Anträge stellen.

Die Gründung von Gesamtschulen wurde seitens der schwarz-gelben Landesregierung bisher behindert, neuen Gesamtschulen der Ganztag vorenthalten und der Gemeinsame Unterricht untersagt. Damit soll nun Schluss sein. Die 39 Initiativen zur Gründung von Gesamtschulen in NRW werden Rückenwind erhalten.

Ein Inklusionsplan wird die Forderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen.

Eine fraktionsübergreifende Entschließung zum Thema Inklusion ist im Dezember 2009 nach monatelangen Verhandlungen an der FDP gescheitert, die CDU lehnte damals aus Koalitionsgründen entgegen der eigenen Überzeugung ebenfalls ab.

Das Schulministerium hat seither nur zweimal zu einem Runden Tisch gebeten, allerdings ohne verbindliche Verabredungen zu treffen. Nun werden SPD und Grüne zum 15.07.2010 den Antrag von Dezember erneut ins Plenum einbringen, und wir hoffen, dass die CDU diesmal mitstimmt. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, einen Inklusionsplan aufzustellen. Darin wird geregelt werden, wie der Umbau vom aussortierenden Förderschulsystem hin zum inklusiven Bildungssystem bewerkstelligt werden kann. Zurzeit besuchen 85 % der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderschule, 15 % nehmen am Gemeinsamen Unterricht in der Regelschule teil. Dieses Verhältnis wollen wir in wenigen Jahren umkehren. Für die Umsetzung des Inklusionsplans, z.B. für zusätzliches Personal und Fortbildung wird es einen Fonds geben. Die Kompetenzzentren sollen langfristig zu Beratungszentren, also Schulen ohne Schüler werden.

Direkt nach Regierungsübernahme wird alles unternommen werden, damit möglichst jedes Kind, deren Eltern den Besuch der Regelschule wünschen, auch einen Platz dort erhält. Eltern, die hier auf Schwierigkeiten stoßen, sollten sich bei uns (sigrid.beer@landtag.nrw.de) bzw. direkt im Ministerium  melden. Das Recht auf inklusive Bildung werden wir schulgesetzlich verankern. Dafür ist eine Schulgesetznovelle notwendig, die so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden soll.

Offener Ganztag an Grundschulen wird ausgebaut und die Pauschalen werden noch in 2010 erhöht. Der Ganztag an der Sekundarstufe I wird ebenfalls ausgebaut.

Seit 2003 wurden die Pauschalen für die Offene Ganztagsgrundschule nicht an die Tarifsteigerungen angepasst. Erhöhungen gingen so zu Lasten der Kommunen und Träger und meist auch zu Lasten der Qualität. Hier soll schon kurzfristig eine Anpassung erfolgen. Der Ganztagsausbau geht weiter: pro Jahr sollen 20.000 Plätze in den Grundschulen dazukommen, und auch in der Sekundarstufe I wird es einen Ausbau geben. Gemeinschaftsschulen sollen in der Regel Ganztagsschulen sein.

Kleinere Klassen: Die freiwerdenden Finanzmittel durch rückläufige Schülerzahlen (demografischer Effekt) bleiben im System und werden für Qualitätsverbesserungen genutzt, um unter anderem kleinere Lerngruppen oder Doppelbesetzungen zu ermöglichen.

Das ist nicht selbstverständlich: Freiwerdende Mittel fließen nicht zurück in den allgemeinen Haushalt, sondern werden für qualitative Verbesserungen genutzt. Hierzu zählen innovative Projekte, Fortbildungen und Verbesserungen der Unterrichtssituation, z.B. mit den Möglichkeiten, Lerngruppen zu verkleinern oder mit zwei Lehrkräften zu unterrichten. Übrigens hatte die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung keineswegs vor, die Demografie-Effekte im System zu belassen, wie uns jetzt zugängliche Unterlagen zeigen.

Gymnasien sollen bis Anfang 2011 entscheiden, ob sie weiterhin das Abitur nach acht Jahren anbieten wollen oder ob sie zum neunjährigen Abitur zurückkehren wollen. Die Entscheidung bleibt dann bindend.

Das Turbo-Abi hat für viel Ärger gesorgt. Ein komplettes Zurück ist aber nicht sinnvoll und würde an den Schulen, die sich mit viel Mühe umgestellt haben und G8 beibehalten wollen, neuen Umstellungsaufwand verursachen. Deshalb wollen wir die Entscheidung über G8 oder G9 in die Hände der jeweiligen Schulkonferenzen legen. Dort sollen Lehrkräfte, SchülerInnen und Eltern – unter Berücksichtigung der örtlichen Bildungslandschaft – gemeinsam entscheiden, wie es weitergehen soll. Hierfür wird es ein Zeitfenster bis Anfang 2011 geben. Wir empfehlen, dazu bereits jetzt in den Schulen Befragungen durchzuführen, damit Eltern und SchülerInnen angemessen einbezogen werden.

Längeres gemeinsames Lernen:

Jede Schule muss alle einmal aufgenommenen Kinder zum Abschluss führen. Abschulen wird abgeschafft.

Gemeinschaftsschule: Sie wird schulgesetzlich ermöglicht, über die Einführung vor Ort entscheiden die Kommunen. Die Gemeinschaftsschule unterrichtet in den Klassen 5 und 6 gemeinsam. Danach kann integriert unterrichtet werden oder nach Bildungsgängen getrennt. Jede Gemeinschaftsschule muss auch gymnasiale Standards einschließen und jede muss Anschluss an die Sekundarstufe II bieten, d.h. mindestens mit einer Oberstufe eines benachbarten Gymnasium oder einer Gesamtschule kooperieren.

Von verschiedenen Seiten wird ein “Schulkrieg” herbeigeredet beziehungsweise -geschrieben. Wichtig ist zu wissen: Grundschulen bleiben wie bisher Schulen bis Klasse 4. Die Grundschulzeit wird nicht verlängert.

Keine Schule wird von einer rot-grünen Regierung geschlossen. Über Schulschließungen und Zusammenlegungen von Schulen sowie über eventuelle Neugründungen sollen die Schulen und die Kommunen vor Ort in Abstimmung mit allen Beteiligten entscheiden. Die Regierung legt nur den Rahmen fest. Dabei ist uns wichtig, dass die neue Gemeinschaftsschule gymnasiale Standards enthält, d.h. die Option auf den Bildungsabschluss Abitur. Wir wollen kein Zwei-Säulenmodell von Gymnasium mit Abitur und Schule ohne Abitur, wie es etwa der FDP vorschwebt.

Ebenfalls wichtig ist, dass seitens des Landes Standardsetzung und -sicherung durch teilzentrale und zentrale Prüfungen gewährleistet ist.

Mehr Entscheidungskompetenzen für die Schulen, mehr Entscheidungskompetenzen für die Kommunen. Die Schulaufsicht wird daran angepasst.

Mit einer großen Schulgesetznovelle werden die Aufgaben neu geordnet. Ziel ist mehr Verantwortung vor Ort. Das bedeutet auch für Grüne vor Ort mehr Möglichkeit zur Gestaltung. Genaueres wird im Zuge des bevorstehenden Gesetzgebungsprozesses mit der Schulgesetznovelle geregelt werden.

Die Lehrerausbildung wird novelliert und in Zukunft schulformunabhängig sein. Die Dauer des Referendariats wird auf 18 Monate festgeschrieben. Eine Kommission zur Dienstrechtsreform wird Vorschläge für gerechtere Besoldung, Bezahlung und Arbeitszeit der Lehrkräfte entwickeln und auch das Problem der finanziellen Nachteile der angestellten LehrerInnen angehen.

Die Pressemeldung, Rot-Grün plane Mehrarbeit für Lehrer war eine bewusste Falschmeldung. Diejenigen LehramtsanwärterInnen, die im Sommer 2010 nicht zum Zuge gekommen sind, wollen wir schnellstmöglich beginnen lassen und vermeiden, dass sich zum Einstellungstermin 01.02.2011 Hindernisse ergeben .

In der Weiterbildung werden die Kürzungen seit 2005 zurückgenommen.

Dies betrifft Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen freier Träger gleichermaßen. 

Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne an Sigrid Beer oder auch an unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter Norbert Czerwinski (Tel.: 0211-884-2885) wenden.

Der vollständige Text des Koalitionsvertrages findet sich u.a. unter www.gruene-nrw.de/koalitionsvertrag.htm.

Herzliche Grüße

Sigrid Beer MdL
Fraktion B90/Die Grünen im Landtag
Sprecherin für Bildungs-,  Kirchenpolitik und Petitionsangelegenheiten
Tel: 0211-884-2805/2603
Mail: sigrid.beer@landtag.nrw.de
www.sigrid-beer.de