Sylvia Löhrmann \ Aktuell \ Rot-Grün bringt Abschaffung der Studiengebühren auf den Weg
Rot-Grün bringt Abschaffung der Studiengebühren auf den Weg
Schon in der kommenden Woche steht im Landtag ein gemeinsamer Antrag (Drucksache 15/23) von SPD und Grünen zur Abstimmung, die Studiengebühren schnellstmöglich abzuschaffen. Zum Hintergrund:
1. Wir wollen die Studiengebühren so schnell wie möglich abschaffen und gleichzeitig für einen finanziellen Ausgleich für die Hochschulen sorgen, damit alle Projekte für eine gute Lehre weiterlaufen können und niemand entlassen werden muss, der/die bisher aus Studiengebührenmitteln bezahlt wurde.
2. Die Abschaffung der Studiengebühren selbst ist nur durch ein Gesetz möglich (mit dem die Ermächtigung der Hochschulen zur Einziehung der Beiträge widerrufen wird). Ein solches Gesetz kann – aufgrund der Fristen und Abläufe für Gesetzgebungsverfahren – frühestens Anfang 2011 in Kraft treten, also auf keinen Fall mehr mit Wirkung zum Wintersemester 2010/2011. Das hatten wir aber aus Gründen der Seriosität auch nie versprochen!
Eine sofortige Abschaffung der Studiengebühren, wie die Linkspartei sie fordert, ist allein aufgrund der formalen Rahmenbedingungen für Gesetzgebungsverfahren nicht möglich.
3. Problematischer vom Zeitablauf her ist hingegen die Frage des finanziellen Ausgleichs für die Hochschulen. Denn auch, wenn man diesen Ausgleich in demselben Gesetz festschreiben würde, flösse erst dann das Geld, wenn es einen entsprechenden (Landes-)Haushalt gibt. In diesem Fall wäre dies der Haushalt für das Jahr 2011, da, wie erwähnt, die Abschaffung erst im Jahr 2011 wirksam werden kann. Dieser Haushalt für das Jahr 2011 wird aber realistischerweise frühestens im Mai 2011 verabschiedet werden können, weil durch den anstehenden Regierungswechsel einige notwendigen Vorarbeiten im Finanzministerium bislang nicht erfolgt sind. (Zum Vergleich: Der Haushalt für 2006 ist nach dem Regierungswechsel im Mai 2005 erst im Juni 2006 verabschiedet worden). Aus diesem Grund könnten, selbst unter günstigsten Bedingungen, auch zum Sommersemester 2011 keine Mittel zur Kompensation des Einnahmeverlustes aus Studiengebühren an die Hochschulen fließen.
4. Kurz: Eine Abschaffung der Studiengebühren mit Ausgleichsfinanzierung ist realistischerweise erst zum WS 2011/2012 möglich.