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Löhrmann: Antworten unbefriedigend!

Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zur Müngstener Brücke

Sylvia Löhrmann hatte am 17. Februar 2010 in einer Kleinen Anfrage an die Landes­regierung nach der Verkehrssicherheit der Müngstener Brücke gefragt. Inzwischen wurde die Kleine Anfrage beantwortet (Drs. 14/10924). Demnach kann der “plan­mäßige Personenverkehr … die Brücke weiter ohne Einschränkungen passieren.” Ferner finde eine planmäßige Inspektion des Brückenbauwerks statt und würden altersbedingte Verschleiß- und Korrosionsschäden durch eine kontinuierliche Instand­­­setzung behoben. Außerdem solle eine statische Neubewertung der Brücke stattfinden.

Dazu erklärt die Solinger Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:

“Zunächst einmal bestätigen die Antworten die heute in der Presse bekannt gewordenen Ergebnisse des Gesprächs zwischen der Bahn AG und dem Beigeordneten Hoferichter.

Allerdings sind die Antworten zum eigenen Verhalten der Landesregierung unbe­friedigend. Auch wenn dem Bund die Pflicht der Gewährleistung von Ausbau und Erhalt des Schienennetzes obliegt, und das Eisenbahnbundesamt als Aufsichts­behörde der Deutschen Bahn AG zuständig ist, kann ich nicht nachvollziehen, warum die Landesregierung noch nicht einmal den entsprechenden Bericht anfordern will. Sie zieht sich damit vollständig aus der Verantwortung. Das halte ich angesichts der Bedeutung der Müngstener Brücke für den Personennahverkehr und für den Tourismus für problematisch. Schließlich ist die Müngstener Brücke als Wahrzeichen der Region im Brückenpark von hoher touristischer Anziehungskraft.”