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Schwarz-grüne Korrekturen am Schulgesetz
Löhrmann: Elternwahlrecht ist ein hohes Gut
Zu den Korrekturen der Schulreform, die schwarz-grün in Hamburg verabredet haben, erklärt Sylvia Löhrmann MdL, Fraktionsvorsitzende:
„Es ist ein kluger und richtiger Schritt, dass CDU und Grüne in Hamburg die Einschränkungen des Elternwahlrechtes zurücknehmen. Damit hat die Koalition auf die berechtigten Sorgen der Eltern reagiert, denn das Elternwahlrecht ist ein hohes Gut.
Diese Entscheidung sollte besonders CDU und FDP in Düsseldorf zu denken geben. Schwarz-gelb hat zu Beginn der Legislaturperiode verbindliche Grundschulempfehlungen eingeführt und damit das Elternwahlrecht ausgehebelt. Wenn Eltern und Schule sich nicht auf die Empfehlungen zum Übergang auf die weiterführenden Schulen einigen, müssen sich die Kinder in einem bürokratischen Verfahren einem unangemessenen Prognoseunterricht unterziehen. Die Erfahrungen zeigen, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht besser in der Lage sind, die sogenannte “begabungsgerechte Zuweisung” objektiv festzustellen. (Kleine Anfrage 14/9843 ‚Sind Kinder in Hille intelligenter als in Eslohe?’)
Wir Grüne haben am letzten Wochenende in unserem Wahlprogramm beschlossen, das Elternwahlrecht zu stärken und die verbindlichen Grundschulempfehlungen wieder abzuschaffen.“