Home > Aktuell > Pressemitteilungen > Gerichtsurteil zum „Solidarzuschlag“
Gerichtsurteil zum „Solidarzuschlag“
Rückenwind für Bildungssoli
Zum gestrigen Urteil, nach dem der Solidarzuschlag als verfassungswidrig eingestuft wird und vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft werden muss, erklärt die Fraktionsvorsitzende Sylvia Löhrmann MdL:
“Nach 20 Jahren deutscher Einheit gibt es keinen Grund mehr für eine Sondersteuer, die ausschließlich dem Bund zugute kommt. Nötig sind hingegen ganz ausdrücklich genügend Steuereinnahmen, um den gewaltigen staatlichen Aufgaben in der Bildung sowie beim Erhalt und Ausbau der Infrastruktur nachkommen zu können. Dass dabei auch NRW, insbesondere die strukturschwachen Städte im Ruhrgebiet und im Bergischen Städtedreieck, genauso behandelt werden müssen wie die Kommunen der fünf neuen Länder, müsste eigentlich für jeden sachlich denkenden Menschen außer Frage stehen.
Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Dabei hat Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Staaten großen Nachholbedarf. Ohne eine spürbare Unterstützung des Bundes werden Länder und Gemeinden die erforderlichen Aufgaben in KiTas, Schulen und Hochschulen nicht stemmen können.
Insofern bedeutet das gestrige Urteil Rückenwind für unsere Initiative zur Einführung eines Bildungssolis.”